Trennungs- und Scheidungsberatung

Sie haben als Eltern nach § 17 KJHG einen Rechtsanspruch auf Trennungs- und Scheidungsberatung. Wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen und das Gericht feststellt, das minderjährige Kinder betroffen sind, geht eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt wird dann den Eltern ihre Beratungs- und Unterstützungshilfe anbieten oder aber auf die Beratungsangebote der freien Träger hinweisen, die ebenfalls Trennungs- und Scheidungsberatung durchführen. Die Beratung soll helfen Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle der Trennung und Scheidung sollen Eltern bei der Entwicklung eines Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt werden.

Weitere Infos unter häufige Fragen: Sorgerecht



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