Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe

Wenn Sie während des Bezuges von Erziehungsgeld, von dem Sie nicht leben können, Arbeitslosenhilfe beziehen möchten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt für eine Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Das heißt, Sie müssen müssen der Agentur für Arbeit glaubhaft machen, wie die Betreuung des Kindes in dieser Zeit gewährleistet ist und dass Sie sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Dies geschieht im Normalfall im persönlichen Gespräch mit Ihrer/m Arbeitsvermittler/in. Allerdings beachten Sie bitte, dass der Bezug von Erziehungsgeld an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
In Härtefällen können Sie unter bestimmten Bedingungen Vollzeit arbeiten.

Broschüre:
Arbeitslosenprojekt TuWas, Leitfaden für Arbeitslose - Der Rechtsratgeber zum SGB III; Fachhochschulverlag Band 3, 21. Auflage, Frankfurt am Main 1, 2003.



Der Beitrag kommt von Alleinerziehend.net - Treffpunkt für Alleinerziehende
http://www.alleinerziehend.net./