Frauenförderung Das Sozialgesetzbuch III berücksichtigt die besonderen
Belastungen für Frauen und konzipiert Maßnahmen, die dies einbeziehen. Die
Beauftragten für Chancengleichheit bei den örtlichen Agenturen für Arbeit
haben nach § 397 SGB III die Aufgabe, geschlechtsspezifische Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Verschiedene Fördermöglichkeiten von Frauen sind: Förderung von Berufsrückkehrerinnen, Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Übernahme von Kinderbetreuungskosten während der Teilnahme von Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse usw. In allen Fragen zu den Möglichkeiten der Frauenförderung können Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt in Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit wenden. Sie können auch eine Beratungsstelle für Berufsrückkehrerinnen in Ihrer Nähe aufsuchen.
Berufsrückkehrerinnen haben nach dem Job-AQTIV-Gesetz die Möglichkeit, an einer ABM teilzunehmen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe haben, früher aber mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt waren.
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