Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Strukturanpassungsmaßnahmen Eine
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) entsteht durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitsamt und einem Arbeitgeber, mit der sich der Arbeitgeber
verpflichtet, eine/n förderungsfähige/n Arbeitslose/n für eine befristete Dauer
einzustellen. Dafür bekommt der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitsentgelts von
der Agentur für Arbeit erstattet. Arbeitslose können ohne Wartezeit über eine
ABM gefördert werden, wenn dies erfolgversprechend ist und andere Formen
der Förderung nicht in Betracht kommen. Ähnlich einer ABM können Sie auch
in so genannte Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) vermittelt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, zur Denkmalpflege, zur städtebaulichen Erneuerung und andere. Zur Vermeidung von Förderketten müssen nach einer ABM oder SAM vor einer erneuten Förderung drei Jahre vergangen sein.
|
|