Anrechnung von Nebeneinkommen

Nebeneinkommen aus einer Tätigkeit unter 15 Stunden wöchentlich bleibt bei Arbeitslosengeld und -hilfe bis zum Freibetrag anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag hat eine Höhe von 20 Prozent der bezogenen Leistung (ALG, ALHi), mindestens aber die Hälfte der so genannten "Geringfügigkeitsgrenze", das sind 165 Euro. Ein Einkommen, das den Freibetrag überschreitet, wird voll auf Ihr Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe angerechnet.
Steuern und Werbungskosten (Fahrtkosten) können abgezogen werden.



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