Anwartschaft auf finanzielle Leistungen des Arbeitsamtes Eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld kann nur durch eine
versicherungspflichtige Beschäftigung von zwölf Monaten innerhalb der letzten
drei Jahre vor Ihrer Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) erworben werden. Als Versicherungspflichtzeiten gelten ab dem 1.1.2003 auch die Zeit des Bezugs von Mutterschaftsgeld und die Zeit der Erziehung eines Kindes im Inland, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen haben.
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