Wiedereinstieg - wie finde ich Arbeit?

Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit kann sich je nach Dauer der Unterbrechung mehr oder weniger schwierig gestalten. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Schwierigkeit eine nach Ihren Wünschen mit der Familie kombinierbare Arbeit zu finden (z.B. der Wunsch nach Teilzeit), erschweren die Suche. Häufig besteht das Problem, dass durch die Unterbrechung Ihre Qualifikationen nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.
Es erleichtert auf jeden Fall den Einstieg, wenn Sie während Ihrer Unterbrechung den Kontakt zu Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten und schon bei Ihrem Ausstieg Absprachen für das Wiederkommen getroffen haben. Ihr Arbeitgeber kann unter Umständen einen Eingliederungszuschuss für Ihre Einarbeitungszeit bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Zuerst sollten Sie sich um eine gute, qualifizierte Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind kümmern. So können Sie Ihre Kräfte auf die Arbeitsuche und den Wiedereinstieg konzentrieren. Wichtig ist auch, dass Sie sich auf jeden Fall und so schnell wie möglich arbeitslos und Arbeit suchend melden, denn nur so haben Sie Anspruch auf die Leistungen und Förderungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Schätzen Sie Ihre Voraussetzungen und Vorstellungen über Ihre zukünftige Tätigkeit ein und überlegen Sie sich, ob es reicht, die Kenntnisse in Ihrem erlernten Beruf aufzufrischen und zu aktualisieren, oder ob es besser ist, eine Umschulung in Angriff zu nehmen. Auch wenn Sie Hilfen für eine Existenzgründung benötigen, kann Ihnen ein Beratungsgespräch bei bei der Agentur für Arbeit helfen (telefonisch vereinbaren).
In den meisten Arbeitsagenturen gibt es einen speziellen Informations- und Beratungsservice für Berufsrückkehrerinnen. Sprechen Sie mit anderen über deren Erfahrungen beim Wiedereinstieg. Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfestellung bei den in allen Bundesländern eingerichteten Beratungsstellen für Frauen (Adressen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit). Auch die kommunalen Gleichstellungsstellen oder die Beauftragten für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bei der örtlichen Arbeitsagentur können Ihnen weiterhelfen. Darüber hinaus bieten auch die Organisationen von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Innungen, Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern Informationen an. Seit dem 1. Januar 2001 sieht das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit vor. Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit steht Ihnen für Fragen ebenfalls zur Verfügung (Montag bis Donnerstag 8 - 20 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr, 0,12 Euro/ Min.)

Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik 01 80 / 5 61 50 02

Infotelefon zu Teilzeit/Altersteilzeit/Mini-Jobs 01 80 / 5 61 50 04

Wenn Sie sich im Klaren sind, welche Tätigkeit Sie anstreben, existieren für Sie verschiedene Wege, einen Arbeitsplatz zu finden. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angebote der Agentur für Arbeit. Werden Sie selber aktiv.
Studieren Sie die Stellenanzeigen im Internet ebenso wie die Anzeigen in lokalen und überregionalen Tageszeitungen, Zeitschriften und Fachblättern. Stellen im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung, Post, Gericht, Finanzämtern usw.) werden meist nur im Amtsblatt oder unter den entsprechenden Internet-Adressen ausgeschrieben.
Das Amtsblatt liegt oft in Stadtbüchereien aus. Initiativbewerbungen lohnen sich, wenn Sie in dem Betrieb, der Sie interessiert, eine/n Ansprechpartner/in haben oder finden, an den Sie Ihre Bewerbung gezielt schicken können.
Viele Agenturen für Arbeit, Volkshochschulen und andere Weiterbildungsstellen bieten ein sogenanntes Bewerbungstraining an, z. T. auch speziell für Frauen. Darüber hinaus werden im Buchhandel zahlreiche Bewerbungs-Ratgeber angeboten.
Wenn Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder Sozialhilfe beziehen, werden Ihnen Bewerbungskosten auf Vorab-Antrag erstattet (Foto-Gutscheine o. ä.). Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes sollten Sie nicht nur Ihre täglichen Arbeitszeitwünsche, sondern auch die Lage des Arbeitsortes bedenken. Zu weite Wege zum Arbeitsplatz können die Erwerbstätigkeit von vornherein verhindern oder die Organisation der Kinderbetreuung unnötig erschweren.



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