 |
 |
 |
Infos zum Thema Alleinerziehend
|
Neue Kontaktanzeigen
  Neuregistrierungen LittlePegasus (w, 27 J.) conni (w, 40 J.) Jogy99 (m, 35 J.) frecherkerl (m, 45 J.) walfrech (m, 51 J.) JuliaAnna (w, 22 J.) muttermellin (w, 35 J.) herkules (m, 50 J.) Elaund2 (w, 35 J.) plocko (m, 30 J.)
Unsere Kontaktanzeigen
Alleinerziehenden- gruppen
|
Es sind 24 Besucher und 0 Mitglieder online..
Anmeldung
|
|
 |
Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
(85 Worte insgesamt im Text) (1308 Aufrufe) 
Als Arbeitslose können
Sie Kinderbetreuungskosten bis max. 130 Euro pro Monat und Kind (bis zum
15. Lebensjahr) erhalten. Förderfähig ist z. B. die Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung an Hochschulen, Fachschulen etc., sofern es kein regulärer Studiengang ist. Berufliche Weiterbildung kann gefördert werden, wenn Sie wegen Kindererziehung oder Pflege nicht berufstätig waren und wenn diesen Zeiten mindestens eine einjährige versicherungspflichtige Beschäftigung vorausgegangen ist. Sie können ein Teilunterhaltsgeld beziehen, wenn Sie keinen beruflichen Abschluss haben und wenn Sie neben einer Teilzeitbeschäftigung einen Teilzeitlehrgang zur Erlangung einer beruflichen Qualifikation besuchen. |
[ zurück zu Arbeitslosigkeit | Sektions-Index ] |
|
|
|  |