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Arbeitslosigkeit allgemein
(101 Worte insgesamt im Text) (1305 Aufrufe) 
Leider ist Arbeitslosigkeit keine Seltenheit mehr. Seit dem 1.1.1998 gilt das
Sozialgesetzbuch III (SGB III), das Nachfolgegesetz des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), das seitdem mehrere Änderungen erfahren hat. Die folgenden Seiten können nur einen groben Überblick geben. Daher ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Sie müssen sofort nach einer Kündigung zur Agentur für Arbeit gehen, sich
arbeitslos melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) oder Arbeitslosenhilfe (ALHi) stellen, auch wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis folglich noch nicht beendet ist. Dies ist wichtig, um den uneingeschränkten Anspruch auf die Leistungen der Agentur für Arbeit zu erhalten.
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