Alleinerziehend.net e.V.          Presseportal       20.11.2008, 14:48 Uhr  
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Abzug als außergewöhnliche Belastung

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Betreuungsunterhalt an nicht verheiratete Ex-Partner/innen kann bis zur Höhe von 7.188 Euro jährlich abgesetzt werden. Ledige Partner/innen mit einem gemeinsamen Kind bis zu drei Jahren haben einen Unterhaltsanspruch, den so genannten Betreuungsunterhalt. Der Höchstbetrag verringert sich um die Höhe der Einkünfte der/s Unterhaltsempfänger/in, die den Betrag von 624 Euro jährlich überschreiten. Eine Zustimmung wie beim begrenzten Realsplitting ist bei der Absetzung des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung nicht notwendig.
  

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