Alleinerziehend.net e.V.          Presseportal       20.11.2008, 18:21 Uhr  
Alleinerziehend

Alleinerziehend? Die Community für alleinerziehende Mütter und Väter

Urlaubsangebote 2008
Urlaub zusammen mit anderen Alleinerziehenden, z.B.: Weihnachten und Silvester

Urlaub zwischen den Jahren



Infos zum Thema
Alleinerziehend
Home

Themenübersicht
Aktuelle News
Artikel Archiv
Downloads
Links
Blog

Top 10 Liste
Pressespiegel

Seite bookmarken


Seite durchsuchen

Seite als Startseite
Seite bookmarken


Neue Kontaktanzeigen
annasmamitherunner

Neuregistrierungen
LittlePegasus (w, 27 J.)
conni (w, 40 J.)
Jogy99 (m, 35 J.)
frecherkerl (m, 45 J.)
walfrech (m, 51 J.)
JuliaAnna (w, 22 J.)
muttermellin (w, 35 J.)
herkules (m, 50 J.)
Elaund2 (w, 35 J.)
plocko (m, 30 J.)

Unsere Kontaktanzeigen
 
Interaktiv
Diskussionsforen
Unsere Kontaktanzeigen
Weiterempfehlen
Chat

User Fotoalben



Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Newsletter

Rund ums Kind
Freizeittips
Basteltips
Backen und Basteln

Finanzielle Hilfen
Übersicht

ALG II / Hartz IV
Wohngeld
Hartz IV / ALG II
Alg II Online Rechner

Recht und Gesetz
Unterhalt / Kindergeld
Unterhaltsvorschuß
Sorge- / Umgangsrecht
Familienrecht (BGB)
Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe

Alleinerziehenden-
gruppen
Einträge ansehen
Gruppe eintragen

Homepagecenter
Eigene Hompage erstellen / editieren / verändern

Service
SMS versenden
Biorhythmus
Virtuelle Postkarten

Wer ist online
Es sind 25 Besucher und 0 Mitglieder online..

Anmeldung


Besucher
Heute:   6688
Gestern:   23029
Zugriffsstatistik

Kontakt
Impressum

Kinderfreibetrag

(154 Worte insgesamt im Text)
(2351 Aufrufe)   druckerfreundliche Ansicht

Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum beträgt 3.648 Euro pro Jahr. Für getrennt lebende und geschiedene Eltern je 1.824 Euro. Der Kinderfreibetrag wird vom Finanzamt statt des Kindergelds eingesetzt, wenn das Einkommen entsprechend hoch ist. Alleinerziehende, die in der Regel Anspruch auf einen halben Freibetrag haben, werden in Addition mit dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 15.000 Euro mit dem Freibetrag veranlagt.
Das Finanzamt prüft bei der Jahressteuerveranlagung, ob das Kindergeld eine ausreichende Steuerfreistellung bewirkt hat und gleicht dann eventuelle Fehlbeträge aus. Den Kinderfreibetrag können getrennt lebende oder geschiedene Eltern unabhängig voneinander erhalten - jeweils unter Anrechnung des halben Kindergeldes.
Der das Kind betreuende Elternteil kann den Kinderfreibetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf sich übertragen lassen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht im Wesentlichen (das sind mindestens 75 Prozent des Kindesunterhalts) nachkommt. Die Eintragung des Kinderfreibetrags wirkt sich auch weiterhin steuermindernd bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.
  

[ zurück zu Kinder und Steuern | Sektions-Index ]
Anzeige                   Bei Alleinerziehend.net werben
Access denied for user: 'dbo226347329@%' to database 'usr_web1_1'

Unsere Nachrichten und Foren auf Ihrer Website. So einfach gehts (RSS News RSS Forum)

In Zusammenarbeit mit: www.allein-erziehend.at - www.allein-erziehend.ch -www.singlemama.de - www.lilienkelch.de -www.mondregen.de - www.alleinerziehend.net
www.alleinerziehendtreff.de - www.pressemeldung24.de - Webkatalog

Umsetzung: Grafik Team - interaktive Ideen - ::Eingetragen bei SuchSache.de:: - Webkatalog Familie

Teile der Website: www.bindmann.de - www.alleinerziehend-freizeit.de