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Alleinerziehende müssen nicht von jetzt auf gleich abends arbeiten

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geschrieben von Frank am 30.04.2007, 10:52 Uhr

Alleinerziehende Arbeitnehmer/innen müssen nicht eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten akzeptieren. Das geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter gaben damit im Eilverfahren dem Antrag einer Sachbearbeiterin gegen eine Autovermietung statt und machten die Verlegung der Arbeitszeiten rückgängig (Az: 7 Ga 25/07).

Nach der Geburt ihres Sohnes hatte die Arbeitnehmerin mehrere Jahre ausschließlich in Teilzeit an Vormittagen gearbeitet, um sich nachmittags um das Kind kümmern zu können. Plötzlich verlangten die Vorgesetzten „aus betrieblichen Gründen“ auch den Dienst an Nachmittagen und an Abenden.

Laut Urteil ist eine plötzliche Änderung der Arbeitszeit nach mehreren Jahren nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Darüber hinaus müsse bei der Arbeitszeitgestaltung auch auf die Interessen von alleinerziehenden Müttern Rücksicht genommen werden.

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