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Urteile: Unverheiratete Mütter müssen verheirateten Müttern gleich gestellt werden
geschrieben von: Frank am Mittwoch, 23. Mai 2007, 12:51 Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung unverheirateter Mütter und Väter beim Betreuungsunterhalt verworfen und als verfassungswidrig eingestuft.
Derzeit müssen geschiedene Elternteile bis zum achten Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten, wenn sie sich um den Nachwuchs kümmern. Bei unverheirateten Partnern entfällt der Anspruch nach drei Jahren. Nur in Härtefällen gibt es auch länger Betreuungsunterhalt.
Diese Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung nichtehelicher Kinder, entschieden die Karlsruher Richter. Eine Neuregelung muss bis Ende 2008 erfolgen. Die Richter betonten, der Betreuungsunterhalt werde allein für die Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gewährt. Mit der Frage, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, habe er nichts zu tun.
"Denn wie viel ein Kind an persönlicher elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht danach, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren ist", heißt es in dem Urteil. Dass die "nacheheliche Solidarität" eine Privilegierung Geschiedener erfordere, dafür gebe es keine Anhaltspunkte.
Auf den Beibehalt dieser Regelung hatten CDU und CSU beim neuen Unterhaltsgesetz bestanden. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hatte im März nach der Einigung der Koalition die Union deswegen scharf kritisiert. Die Union habe sich mit ihrem "konservativen Familienbild" gegenüber der SPD durchgesetzt, sagte sie der "Leipziger Volkszeitung." An den Christdemokraten sei eine "wirklich lebensnahe Regelung" gescheitert.
Derzeit wird der Gesetzentwurf in den Bundestagsausschüssen beraten. Das Urteil könnte damit noch in das neue Unterhaltsgesetz einfließen.
Bei der Reform des Unterhaltsrechts hatte sich die Große Koalition darauf geeinigt, dass Kinder werden im Unterhaltsrecht in Zukunft den Vorrang haben. Zugleich werden geschiedene Ehepartner bei den Zahlungen wie bisher besser behandelt als unverheiratete Partner.
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