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  Gesellschaft: Mehr als die Hälfte aller Alleinerziehenden hatte 2005 weniger als 1300 Euro monatlich zur Verfügung
geschrieben von: Frank am Mittwoch, 04. Oktober 2006, 21:54 Uhr
 
 
Alleinerziehend 2005 mußten laut aktuellem Mikrozensus des statistischen Bundesamtes mehr als die Hälfte (55%) der alleinerziehenden Mütter in Deutschland mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1300 Euro auskommen. Im Vergleich dazu fand sich nur ca. jedes 20. Ehepaar in einer ähnlichen (6%) finanziellen Situation wieder.

Wesentlich besser stellte sich die Einkommenssituation bei den alleinerziehenden Vätern dar. Die Hälfte (51%) dieser Väter konnte 2005 über ein Nettoeinkommen zwischen 1300 und 2600 Euro verfügen, mehr als jeder sechste (16%) dieser Väter hatte monatlich sogar zwischen 2600 und 4500 Euro zur Verfügung. Über ein ähnlich hohes Einkommen konnte sich dagegen nur jede 25. alleinerziehende Mutter freuen. Demgegenüber verfügt mehr als jedes dritte (37%) Ehepaar über ein Einkommen in dieser Höhe. Während mehr als jedes zehnte dieser Paare (11%) monatlich sogar über 4500 Euro oder mehr in der Haushaltskasse hatte, konnten aber nur drei von hundert alleinerziehenden Vätern ein Einkommen dieser Höhe erzielen. Daß die Lebensform alleinerziehend mit besonderen ökonomischen Risiken behaftet ist zeigt sich hier besonders drastisch im Vergleich zu den alleinerziehenden Müttern. Nur jede 100. Single-Mutter konnte im gleichen Jahr monatlich über 4500, bzw. mehr Euro verfügen.
Allein erziehenden Mütter finanzierten 2005 ihren überwiegenden Lebensunterhalt zu 56% durch Erwerbs- oder Berufstätigkeit. Jede vierte Alleinerziehende lebte von Arbeitslosengeld I oder II und zu 6% wurde der Lebensunterhalt durch Sozialhilfe bestritten. Bei den allein erziehenden Vätern dagegen bestritten drei von vier Vätern ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbs- oder Berufstätigkeit (75%). Im Vergleich zu verheirateten Paaren zeigt sich, daß selbst der Anteil der alleinerziehenden Mütter, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbs-oder Berufstätigkeit finanzieren um 1 Prozentpunkt höher liegt als bei Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren in denen beide Ehe- beziehungsweise Lebenspartner gemeinsam nur zu 55% ihren überwiegenden Lebensunterhalt auf diesem Wege decken konnten.

 
 
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