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| Alleinerziehend.net e.V. - Das Netzwerk für alleinerziehende Väter und Mütter | ||
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Alleinerziehende
Das Kind lebt dabei in unmittelbarer pädagogischer Alleinherrscgaft eines Erziehungsdiktators, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil; mit dem anderen Elternteil sind, nach Un-Konvention zum Schutz der Rechte der Kinder, nach Artikel 9 regelmäßige, persönliche und unmittelbare Kontakte zu vereinbaren. Diese können im Streitfall durch das Familiengericht geklärt werden. Alleinerziehende haben, sofern den andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nachkommt, für Kinder unter 12 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die steuerliche Situation Alleinerziehender (Steuerklasse 2) ist seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ungünstiger geworden.
"Unechte" Alleinerziehende sind Elternteile, in deren Haushalt noch andere volljährige Personen leben (z.B. Großeltern des Kindes; nicht verheiratete Lebenspartner usw.). Hier hat zwar nur der Elternteil das juristische Sorgerecht und damit die Erziehungsverpflichtung, die anderen Personen einer solchen Mehrgenerationen- oder Patchwork-Familie beteiligen sich aber in der Regel an den tatsächlichen Erziehungsmaßnahmen.
Alleinerziehende leben häufiger als verheiratete Eltern unter der Armutsgrenze, da das Einkommen des Partners und staatliche Unterstützung meist fehlt.
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