Häufige Fragen > Hartz IV > Vermögen und Einkommen
Wieviel kann ich beim Arbeitslosengeld II dazuverdienen?
Haben ein Empfänger von Arbeitslosengeld II oder ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen, wird das angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge. So gilt z.B. bei einem Zuverdienst von bis zu ¤ 400 brutto, dass 15 Prozent (maximal ¤ 60) nach Abzug von Werbungskosten u.ä. frei sind, der Rest wird angerechnet. Liegt der Zuverdienst zwischen ¤ 400 und ¤ 900, sind hiervon zusätzlich 30 Prozent frei. Bei Verdiensthöhen zwischen ¤ 900 und ¤ 1.500 sind ebenfalls zusätzlich zu den vorhergehenden Abzügen 15 Prozent frei.
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