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Häufige Fragen > Umgangsrecht
Wer hat ein Besuchsrecht?
Ein Umgangsrecht, und damit das Recht das Kind zu besuchen, haben folgende Personen:
- Das Kind selbst
- Der Vater bzw. die Mutter
- Großeltern
- Geschwister
- Siefeltern
- Pflegeeltern
Es existiert lediglich der gesetzliche Anspruch auf ein Besuchsrecht. Wann und in welchem Umfang Besuche stattfinden müssen, ist dagegen gesetzlich nicht geregelt. Es muß jeweils individuell eine Besuchsregelung vereinbart werden, die unter anderem auch vom Alter des Kindes und der bisherigen Organisation des Umgangs abhängig ist. Es sollte berücksichtigt werden wer sich bisher wie viel um das Kind gekümmert hat.
In der Regel werden Besuchsregelungen folgendermaßen getroffen: Das Kind darf den anderen Elternteil alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend besuchen. Außerdem steht dem anderen Elternteil an den hohen Feiertagen Weihnachten und Ostern jeweils ein Tag zu. In vielen Fällen wird auch eine besondere Besuchsregelung für die Schulferien getroffen.
Für das Kind ist es wichtig, daß die Besuche regelmäßig stattfinden und sich das Kind darauf einstellen kann, wann es die betreffende Person wiedersieht.
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