Häufige Fragen > Sorgerecht
Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt?
Bei nicht verheirateten Paaren hat zunächst immer die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Es ist jedoch möglich das Sorgerecht mit dem unverheirateten Partner zu teilen., das heißt ein gemeinsames Sorgerecht zu haben. Dazu müssen Sie beim Jugendamt (kostenlos) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) eine Sorgeerklärung öffentlich beurkunden lassen. Diese Sorgeerklärung hat nichts mit der Anerkennung der Vaterschaft zu tun. Ein gemeinsames Sorgerecht besteht nur nach Abgabe dieser öffentlichen Sorgeerklärung.
Trennen sich die Partner später, so gilt in diesem Fall dasselbe wie bei verheirateten Paaren. Es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht, das alleinige Sorgerecht kann nur auf Antrag übertragen werden.
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