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Häufige Fragen > Sorgerecht

Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen. Sie müssen sich nur in den seltenen und wirklich wichtigen Dingen mit dem anderen Elternteil abstimmen. In Notfällen können Sie sowieso alleine entscheiden. Mögliche Probleme bekommen Sie höchstens beim Umgang mit Behörden oder bei der Verwaltung des Vermögens des Kindes. Wollen Sie beispielsweise ein Sparbuch des Kindes auflösen, wird in der Regel auch die Unterschrift des anderen Elternteils verlangt. Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Das Kind lebt auch weiterhin bei Ihnen und Sie haben Anspruch auf Kindesunterhalt. In einigen Fällen kann jedoch kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden, oder ist ihnen nicht zuzumuten. Dann sollten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Ist Ihr Expartner beispielsweise aufgrund einer Freiheitsstrafe oder eines Wohnsitzes im Ausland nicht in der Lage das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, ist die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes sinnvoll. Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. Haben Sie sich mit Ihrem Expartner so zerstritten, daß eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann bringt das natürlich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes erhebliche Probleme mit sich. Hier reichen aber kleinere Meinungsverschiedenheiten nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn Sie müssen zwischen der Paarebene und der Elternebene differenzieren. Dies ist die Forderung des Gesetzgebers und der Gerichte und muß daher von Ihnen beachtet werden. Nur ein Gericht kann über die Gewährung des alleinigen Sorgerechtes entscheiden, während sich ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren auch beim Jugendamt beurkunden läßt. Im Vordergrund der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl. Nur, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist bekommen Sie die alleinige Sorge zugesprochen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Antrag auf alleinige Elterliche Sorge stellen. Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen. Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen.

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