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Brauche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wenn Sie noch keine drei Jahre lang getrennt leben und sich scheiden lassen wollen, brauchen Sie auf jeden Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Sind Sie sich über alle innerhalb einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regelnden Punkte einig, dann sollten Sie diese Einigung von einem Anwalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten lassen.
Können Sie sich in einem oder mehreren Punkten nicht einigen, müssen Sie Klage bei Gericht einreichen und den Richter entscheiden lassen. Sie riskieren ansonsten nicht nur, daß Sie nicht geschieden werden können, sondern auch die Prozesskostenhilfe für ein späteres Klageverfahren.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte bereits bei der Trennung vereinbart werden, wenn der andere Ehepartner vermögend ist. So wird bereits bei der Trennung die Aufteilung des Vermögens geregelt.
Wollen Sie sich zunächst erst einmal nicht scheiden lassen, sondern lediglich getrennt leben, ist ebenfalls eine Scheidungsfolgenvereinbarung empfehlenswert. Das gesamte Vermögen, daß Sie nach der Trennung hinzugewinnen, einschließlich des Versorgungsausgleiches müssen Sie im Falle einer späteren Scheidung mit dem Noch Ehepartner teilen, da die Ehezeit weiterläuft, bis einer der Partner irgendwann einmal die Scheidung einreicht. Diese Folgen können Sie durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden.
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