Häufige Fragen > Kindesunterhalt
Was kann ich tun, wenn kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird?
Sie können sich durch das Jugendamt beraten und Unterstützen lassen. Unterhaltsansprüche können nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Sie können also keinen Unterhalt für die Vergangenheit einfordern. Erst wenn Sie etwas unternehmen können Sie gegebenenfalls auch rückwirkend Unterhalt fordern.
Sie können den Unterhaltspflichtigen durch das zuständige Jugendamt auffordern lassen beim Jugendamt eine Urkunde errichten zu lassen. Eine Urkunde kann für alle Kinder bis 21 Jahre errichtet werden und ist mit keinen Kosten für Sie verbunden.
Weigert sich der Unterhaltspflichtige zum Jugendamt zu gehen, können Sie vor Gericht gehen. Wenn sich Ihr Expartner im Verzug befindet, dann brauchen Sie auch die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst tragen. Deshalb sollten Sie Ihren Expartner schriftlich zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde auffordern und eine angemessene Frist (2 bis 3 Wochen) setzen. Damit Sie das belegen können müssen Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums nach, können Sie einen Anwalt beauftragen, ohne daß Sie die Kosten zu ragen haben.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie beim zuständigen Jugendamt auch Unterhaltsvorschuß beantragen. Dieser ist zwar geringer als der eigentliche Unterhalt und wird maximal 73 Monate lang gezahlt, dafür bekommen Sie Ihr Geld aber regelmäßig.
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