Häufige Fragen > Hausrat
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Zunächst wird hier zwischen Miteigentum und Alleineigentum unterschieden.
Miteigentum
Der Hausrat, der beiden Partnern gehört, sollte nach §8 der HausratsVO „gerecht und zweckmäßig“ verteilt werden. Im Normalfall wird also der gemeinsame Hausrat jeweils zur Hälfte aufgeteilt.
Alleineigentum
Gegenstände, die sich im Alleineigentum des jeweiligen Partners befinden darf dieser grundsätzlich behalten. Nur in seltenen Fällen kann es hier Ausnahmen geben. Ist der andere Ehegatte beispielsweise auf die Weiternutzung eines Gegenstandes angewiesen und ist es dem Eigentümer zuzumuten diesen dem anderen zu überlassen, kann es eine solche Ausnahme geben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind im Rahmen einer Ausbildung auf ein Klavier angewiesen ist, das eigentlich dem anderen Ehepartner gehört. Dies setzt allerdings voraus, daß es dem einen Ehepartner nicht möglich ist sich aufgrund seiner Vermögens- und Einkommenssituation selbst diesen Gegenstand zu beschaffen.
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