Häufige Fragen > Gemeinsame Konten und Schulden
Mein Ehepartner hat sich während der Trennung hoch verschuldet. Bin ich jetzt ruiniert?
Die weit verbreitete Ansicht, daß man für Schulden des Ehepartners in jedem Fall miteinstehen muss ist falsch. Warum sonst würden Banken bei einer Kreditaufnahme eine zusätzliche Unterschrift des anderen Ehepartners verlangen, wenn dieser sowieso mithaften würde. Häuft Ihr Ehepartner während der Trennung also Schulden an, ist das zunächst einmal ganz alleine sein Problem. Sie müssen dafür nicht haften.
Es stellt sich dann natürlich die Frage, ob er dann überhaupt noch leistungsfähig ist, d. h. in der Lage ist Unterhalt zu zahlen. Insofern können Sie natürlich doch den Schaden haben.
Damit Ihr Ehepartner keine Zeit hat sein Vermögen verschwinden zu lassen oder auszugeben sollten Sie daher den Vermögensausgleich schnellstmöglich beantragen, denn dieser wird nicht automatisch wie etwa der Zugewinnausgleich durchgeführt. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist es auch möglich einen vorzeitigen Zugewinnausgleich durchzuführen. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem Anwalt beraten.
Wichtig: der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt!
Es ist möglich direkt bei der Trennung alle vorhandenen Vermögenswerte gleichmäßig aufzuteilen. Dies können Sie im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln und dann gleich Gütertrennung beantragen. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Anwalt beraten.
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Sie erreichen uns wieder morgen vormittag von 9:00 bis 11:00 Uhr.
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