Häufige Fragen > Gemeinsame Konten und Schulden
Wer zahlt die Miete nach der Scheidung/Trennung weiter?
Bei der Miete handelt es sich um eine „Mietschuld“, und sofern beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben auch um gemeinsame Schulden.
Hier ist zwischen einem sogenannten Außenverhältnis und einem Innenverhältnis zu unterscheiden.
Im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter sind beide Partner für die gesamte Miete haftbar. Der Wohnungsinhaber als „Gläubiger“ kann sich denjenigen aussuchen, von dem er die Zahlung der Miete verlangt. Allzu oft ist das derjenige Expartner, der gar nicht mehr in der Wohnung lebt. Dies ist möglich, weil beide Partner noch im Mietvertrag stehen, somit sind beide auch haftbar für die gesamte Miete.
Wie bei allen gemeinsamen Schulden muss im Innenverhältnis, das das Verhältnis der Partner zueinander beschreibt grundsätzlich jeder die Hälfte der Miete bezahlen. Wurde hier die gesamte Miete vom Vermieter(Gläubiger) nur von einem eingefordert, so kann dieser selbstverständlich von seinem Expartner die Hälfte des Betrages zurückfordern. Dies gilt wie bei gemeinsamen Schulden natürlich nur für den Fall der Trennung, denn während einer Partnerschaft zahlt derjenige die Miete, der berufstätig ist.
Nach der Trennung zahlt derjenige die gesamte Miete, der weiterhin in der Wohnung bleibt. Werden also die Mietzahlungen vom anderen Expartner übernommen, so können diese beim Unterhalt wie Ratenzahlungen für gemeinsame Schulden berücksichtigt werden.
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