 |
 |
 |
|
Neuregistrierungen von Alleinerziehenden und Singles mit Familiensinn:
|
|
 |
Häufige Fragen > Gemeinsame Konten und Schulden
Wer muß für Schulden haften?
Hier wird zwischen einem sogenannten „Innenverhältnis“ und einem „Außenverhältnis“ unterschieden.
Das Außenverhältnis beschreibt die Haftung gegenüber den Gläubigern (z.B. Banken). Hier haften beide (Ehe-)partner für die gesamte Summe. Die Gläubiger können sich allerdings aussuchen, wer von Ihnen die Rückzahlung der gesamten Schulden übernehmen soll. Dies gilt auch, wenn Sie einen Kredit gemeinsam aufgenommen oder ein Konto gemeinsam geführt haben. Gläubiger suchen sich natürlich denjenigen aus, der vermutlich am ehesten in der Lage erscheint einen Kredit zurückzuzahlen. Wurden also nur einer der Partner zur Rückzahlung verpflichtet und hat die Schulden vollständig zurückgezahlt, dann kann der Gläubiger von dem anderen selbstverständlich nichts mehr fordern. Dieses Vorgehen kann natürlich ganz schön ungerecht sein. Deshalb wird hier zwischen dem eingangs erwähnten Außen und Innenverhältnis unterschieden.
Denn im Innenverhältnis muss grundsätzlich jeder die Hälfte der Schulden zahlen. Das Innenverhältnis beschreibt das Verhältnis der Partner zueinander. Zahlt einer der beiden Partner alleine die Summe eines Kredites ab, hat er im Innenverhältnis somit Ansprüche gegenüber dem anderen Partner. Dies gilt natürlich nur für den Fall einer Trennung. Denn während einer Partnerschaft/Ehe zahlt logischerweise derjenige, der berufstätig ist, die gemeinsamen Schulden zurück.
Gerade wenn bei einer Trennung/Scheidung kleinere Kinder mit im Spiel sind, ist es meistens so, dass derjenige, der sich weiterhin um die Kinder kümmert entweder gar nicht, oder nur Teilzeit arbeiten kann und somit wenig verdient. Kinder sind in Deutschland leider immer noch das größte Armutsrisiko. Der Expartner dagegen kann arbeiten gehen und hat somit ein höheres Einkommen. In der Regel zahlt dann der besserverdienende Expartner weiterhin die Schulden alleine ab, hat aber aus dem Innenverhältnis Ansprüche gegen den Anderen. Dies wird dann meist bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt, denn die Schulden können vom Einkommen abgezogen werden. Und die Höhe des Unterhaltes hängt natürlich vom Einkommen ab.
Zahlt einer der beiden Expartner Raten für Kredite, die alleine dem anderen Partner zugute kommen, so dürfen diese sogar vom eigentlich zu zahlenden Unterhalt abgezogen werden. Dies gilt beispielsweise für ein gemeinsam aufgenommene Kredite, mit denen ein Auto angeschafft wurde, das jetzt derjenige fährt, der die Raten selbst nicht zurückbezahlt, oder aber auch für Möbel, die jetzt nur von dem Partner genutzt werden, der die Raten nicht bezahlt. Der Unterschied zur oben genannten Regelung ist erheblich. Hier wird erst der Unterhalt berechnet, also das Einkommen von dem diese Schulden noch nicht abgezogen sind, und erst danach werden die Schulden(Raten) vom berechneten Unterhalt abgezogen.
Ähnliche Fragen Was ist ein gemeinsames Konto? Was sind gemeinsame Schulden? Wer muß für Schulden haften? Wer zahlt die Miete nach der Scheidung/Trennung weiter? Mein Ehepartner hat sich während der Trennung hoch verschuldet. Bin ich jetzt ruiniert? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Sie erreichen uns wieder morgen vormittag von 9:00 bis 11:00 Uhr.
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
|
|  |