Häufige Fragen > Gemeinsame Konten und Schulden
Was ist ein gemeinsames Konto?
Ein gemeinsames Konto läuft auf den Namen beider (Ehe-)partner. Beide sind Kontoinhaber und verfügungsberechtigt. Unabhängig davon, wer wie viel einzahlt, steht beiden Partnern jeweils die Hälfte des Geldes zu. Somit steht auch dem Partner, der möglicherweise nicht arbeitet und sich um den Haushalt kümmert die Hälfte der Summe zu. Sie haben deshalb bei einer Trennung oder Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Guthabens auf dem gemeinsamen Konto.
Leider wird in der Praxis allzu oft kurz vor oder nach der Trennung das Guthaben des gemeinsamen Kontos von einem der beiden Partner abgehoben. Der Andere hat zwar rechtlich einen Anspruch auf die Hälfte des Geldes und kann die Rückzahlung verlangen, ist das Geld aber bereits ausgegeben, kann es im Zweifel auch nicht zurückgezahlt werden. Möglicherweise kann dieses Geld aber später mit eventuellen Unterhaltszahlungen aufgerechnet werden.
Für denjenigen, der auf das Konto einzahlt ist es ratsam sich bei einer Trennung rechtzeitig ein neues Konto anzulegen, auf das beispielsweise Lohn- oder Gehaltszahlungen überwiesen werden können. Nur so kann dieser „sein“ Geld vor dem Zugriff des Anderen schützen.
In Zeiten der Rezession wird das gemeinsame Konto leider aber allzu oft im Soll geführt. In diesem Fall handelt es sich um gemeinsame Schulden.
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