Häufige Fragen > Ehewohnung
Wer darf in der Wohnung wohnen bleiben?
Rein rechtlich haben beide Ehepartner hier das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Dies ist vollkommen unabhängig davon, wer die Miete zahlt, den Mietvertrag unterschrieben hat, oder wessen Eigentum in der Wohnung steht. Sie sollten deshalb zunächst eine vernünftige Einigung mit Ihrem Partner anstreben.
Können Sie sich nicht mit Ihrem Ehepartner einigen und wollen selbst in der Wohnung bleiben, können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichtes einen Antrag auf Überlassung der Ehewohnung stellen. Sie können dazu alternativ auch einen Anwalt beauftragen. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen.
Sie brauchen allerdings einen wichtigen Grund, um den Anspruch auf alleinige Nutzung der Wohnung geltend zu machen. Der wichtigste Grund ist das Wohl der gemeinsamen Kinder. Sofern das Kind bei Ihnen bleiben soll, sollten Sie auch in der ehemaligen Ehewohnung bleiben dürfen. Kinder sollen nicht aus Ihrer gewohnten Umgebung und Ihrem sozialen Gefüge herausgerissen werden.
Ein weiterer wichtiger Grund kann die Gewalttätigkeit Ihres Partners sein. Sofern er sie verletzt hat oder Ihnen damit gedroht hat, kann Ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden.
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