Häufige Fragen > Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Was kann man in einem Ehevertrag regeln?
Prinzipiell kann ein solcher Vertrag alles regeln. Meistens werden folgende Punkte geregelt:
Güterstand
Dies ist der wichtigste Punkt in einem Ehevertrag. Meistens wird hier der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert. Es kann je nach Vertragsgestaltung der Güterstand der Gütertrennung, in ganz seltenen Fällen auch der der Gütergemeinschaft vereinbart werden. Die häufigste Regelung in der Praxis ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Wird so etwas vereinbart, braucht im Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich nicht gezahlt werden. Lediglich im Todesfall verbleibt es dann beim Zugewinnausgleich, das Erbrecht wir in einem solche Fall dann nicht beschnitten.
Versorgungsausgleich
In einem Ehevertrag kann der sogenannte Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Nach einer Scheidung werden dann die Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern nicht ausgeglichen. Verfügen beide Ehepartner über ungleichmäßige, einseitig möglicherweise sogar nicht ausreichende Altersvorsorge, so ist ein solch vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches sehr gefährlich. Haben Sie einen Ehevertrag mit einem solchen Ausschluß unterschrieben, sollten Sie dies im Nachhinein im Falle einer Scheidung unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen. Nach neuester Rechtsprechung dürfen Sie in einem Ehevertrag nicht übermäßig einseitig benachteiligt werden.
Unterhalt
In einem Ehevertrag kann auch der Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder im Falle einer Scheidung geregelt werden. Während der Unterhalt für den Ehegatten fast beliebig geregelt werden kann, darf der Kindesunterhalt nicht zum Nachteil des Kindes gekürzt werden. Er darf allenfalls modifiziert oder erhöht werden.
Nachscheidungsunterhalt
Die häufigste Regelung ist hier der gegenseitige Unterhaltsverzicht, auch für den Fall der Not. Dies darf natürlich nur für den Fall gelten, in dem die Ehe kinderlos bleibt und beide Ehepartner berufstätig sind. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein notarieller Ehevertrag den einen Ehepartner nicht überdurchschnittlich schlechter stellen. Im Hinblick auf diese Urteil kann es sich deshalb durchaus lohnen einen solchen bereits unterschriebenen Ehevertrag noch einmal von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Erbrecht
Auch Erbfolgen können in einem Ehevertrag geregelt sein.
Elterliches Sorgerecht
Das Sorgerecht für ein Kind kann durch einen Ehevertrag nicht geregelt werden, da dies immer im Interesse des Kindeswohles zu entscheiden ist. Hier ist lediglich eine Absichtserklärung innerhalb eines Ehevertrages möglich. Dieser kann im Fall einer Scheidung dem Gericht als Empfehlung vorgelegt werden. Bindend ist das aber auf keinen Fall.
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