Häufige Fragen > Ehegattenunterhalt
Habe ich auch Anspruch auf Unterhalt, wenn wir nicht verheiratet waren?
In bestimmten Fällen ist auch das möglich. Grundsätzlich haben Sie zwar nur einen Unterhaltsanspruch, wenn Sie verheiratet waren, sofern Sie aber mit Ihrem Partner ein Kind haben und deshalb nicht arbeiten können, steht Ihnen ein Unterhaltsanspruch zu, obwohl Sie nie verheiratet waren. Diesen Unterhaltsanspruch haben Sie jedoch als Unverheirateter lediglich maximal 3 Jahre nach der Geburt des Kindes.
Sofern Sie der Ansicht sind, daß Sie hier über den Kindesunterhalt hinaus selbst einen Unterhaltsanspruch haben, sollten Sie sich schnellstens vom Jugendamt oder durch einen Anwalt beraten lassen. Unterhaltsansprüche können nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Sie können also keinen Unterhalt für die Vergangenheit einfordern. Erst wenn Sie etwas unternehmen können Sie gegebenenfalls auch Unterhalt fordern.
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Sie erreichen uns wieder morgen vormittag von 9:00 bis 11:00 Uhr.
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