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Häufige Fragen > Anwaltskosten
Was kostet ein Unterhaltsprozess?
Letztendlich muß hier immer derjenige die geamten Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen, der den Prozess verliert. Es fallen nicht nur Gebühren für den Rechtsanwalt selbst, sondern auch Gerichtskosten an. Grundsätzlich richten sich die gesetzlich festgelegten Gebühren immer nach dem sogenannten Streitwert. Ist dieser Streitwert festgelegt, können Sie die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt aus der Tabelle der Gebührenordnung entnehmen.
Der Streitwert für einen Unterhaltsprozess errechnet sich aus dem für 12 Monate zu zahlenden Unterhaltsbetrag.
Beispiel Berechnung des Streitwertes in einem Unterhaltsverfahren
Sie erheben einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 250 Euro monatlich. Der Streitwert beträgt dann 3000 Euro, die sich aus 12 x 250 Euro ergeben.
Für einen Unterhaltsprozess wird in der Regel eine 20/10 - Anwaltsgebühr berechnet, in diesem Fall wären das 378 Euro zzgl. Einer Auslagenpauschale zzgl. Mehrwertsteuer. Für das Gericht selber fallen in diesem Fall noch einmal Kosten in Höhe von 267 Euro an.
Für eine außergerichtliche Unterhaltsberechnung werden dagegen meist andere Gebühren berechnet. In diesem Fall würde eine 7,5/10 - Anwaltsgebühr anfallen. Das wären im konkreten Fall nur 141,5 Euro zzgl. Der Auslagenpauschale zzgl. Mehrwertsteuer.
Wird mit dem Unterhalt auch gleichzeitig der Kindesunterhalt berechnet, erhöht sich der Streitwert um den für 12 Monate zu zahlenden Kindesunterhalt. Der Streitwert wird also aus der Summe des für ein Jahr zu zahlenden Ehegatten- und Kindesunterhaltes ermittelt.
Anwaltskosten werden immer nach dieser Gebührentabelle berechnet, niemals nach Stunden. Zieht sich der Unterhaltsprozess also sehr lange hin, oder es ist ein umfangreicher Schriftwechsel erforderlich, entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Falls Sie von Sozialhilfe leben, oder nur ein geringes Einkommen haben, dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Berechnug erfolgt immer für den Einzelfall. Ihr Anwalt wird Ihnen aber sagen, ob Sie einen Anspruch darauf haben. Prozesskostenhilfe bewilligen kann dann allerdings nur der Richter selbst.
Erhalten Sie Prozesskostenhilfe so müssen Sie garnichts bezahlen, also weder Anwaltsgebühren, noch Gerichtskosten. Möglicherweise wird Ihnen aber auch nur Prozesskostenhilfe auf Raten gewährt. Dann sind immerhin die Gebühren geringer als sonst und können in Raten abbezahlt werden.
Gewinnen Sie den Unterhaltsprozess, muss der Unterlegene Ihnen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
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Sie erreichen uns wieder morgen vormittag von 9:00 bis 11:00 Uhr.
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