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FAQ (häufig gestellte Fragen)



Kategorie: FAQ-Index -> Sorgerecht


Frage
·  Was bedeutet Sorgerecht?
·  Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
·  Was bedeutet alleiniges Sorgerecht?
·  Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
·  Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes?
·  Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht?
·  Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt?
·  Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?
·  Brauche ich einen Anwalt zur Beantragung des alleinigen Sorgerechtes?

Antwort
·  Was bedeutet Sorgerecht?

Mit dem Begriff Sorgerecht werden alle Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bezeichnet. Sorgerecht beschreibt, wer muss und darf Entscheidungen über das Leben und das Vermögen des Kindes treffen, wer trägt die Verantwortung.

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·  Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?

Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Dies gilt nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, also beispielsweise bei einem medizinischen Notfall. Ansonsten müssen sich die Eltern in allen wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einigen. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind beispielsweise:

  • Operationen

  • Kindergarten und Schulwahl

  • Berufswahl und Ausbildung

  • Aufenthalt des Kindes

  • Kindesunterhalt

Im alltäglichen Leben spielt das gemeinsame Sorgerecht meistens keine besondere Rolle. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne daß er sich mit dem anderen Elternteil abstimmen muß. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind beispielsweise:
  • Freizeitgestaltung

  • Hausaufgaben

  • Kleidung

  • Normale Arztbesuche

Sie müssen sich also, sofern es nach der Trennung oder Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleibt, lediglich bei wirklich wichtigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner einigen. Alle alltäglichen Entscheidungen treffen Sie selbst.

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·  Was bedeutet alleiniges Sorgerecht?

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, dürfen Sie alle Angelegenheiten alleine entscheiden. Ihr Expartner hat kein Mitspracherecht. Sie entscheiden auch Angelegenheiten von besonderer Bedeutung alleine. Dafür tragen Sie allerdings auch die Verantwortung alleine.

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·  Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen. Sie müssen sich nur in den seltenen und wirklich wichtigen Dingen mit dem anderen Elternteil abstimmen. In Notfällen können Sie sowieso alleine entscheiden. Mögliche Probleme bekommen Sie höchstens beim Umgang mit Behörden oder bei der Verwaltung des Vermögens des Kindes. Wollen Sie beispielsweise ein Sparbuch des Kindes auflösen, wird in der Regel auch die Unterschrift des anderen Elternteils verlangt. Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Das Kind lebt auch weiterhin bei Ihnen und Sie haben Anspruch auf Kindesunterhalt.

In einigen Fällen kann jedoch kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden, oder ist ihnen nicht zuzumuten. Dann sollten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Ist Ihr Expartner beispielsweise aufgrund einer Freiheitsstrafe oder eines Wohnsitzes im Ausland nicht in der Lage das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, ist die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes sinnvoll.
Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. Haben Sie sich mit Ihrem Expartner so zerstritten, daß eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann bringt das natürlich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes erhebliche Probleme mit sich. Hier reichen aber kleinere Meinungsverschiedenheiten nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn Sie müssen zwischen der Paarebene und der Elternebene differenzieren. Dies ist die Forderung des Gesetzgebers und der Gerichte und muß daher von Ihnen beachtet werden. Nur ein Gericht kann über die Gewährung des alleinigen Sorgerechtes entscheiden, während sich ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren auch beim Jugendamt beurkunden läßt.

Im Vordergrund der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl. Nur, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist bekommen Sie die alleinige Sorge zugesprochen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Antrag auf alleinige Elterliche Sorge stellen.

Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen.

Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen.

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·  Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes?

Im Sinne des Gesetzgebers ist es daß ein Kind im Normalfall zwei Sorgeberechtigte hat. Grundsätzlich verbleibt es also auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.
Das alleinige Sorgerecht kann nur auf Antrag zuerkannt werden. Wenn also keiner der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt, wird es bei einer Scheidung immer beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben.
Bei der Entscheidung, einem der beiden Elternteile auf Antrag das alleinige Sorgerecht zuzusprechen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Es muß also im Interesse des Kindeswohles sein, daß kein gemeinsames Sorgerecht mehr ausgeübt wird.
Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist.

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·  Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen.

Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen

Im Vordergrund der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl. Nur, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist bekommen Sie die alleinige Sorge zugesprochen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Antrag auf alleinige Elterliche Sorge stellen.

Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist.

Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. Haben Sie sich mit Ihrem Expartner so zerstritten, daß eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann bringt das natürlich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes erhebliche Probleme mit sich. Hier reichen aber kleinere Meinungsverschiedenheiten nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn Sie müssen zwischen der Paarebene und der Elternebene differenzieren. Dies ist die Forderung des Gesetzgebers und der Gerichte und muß daher von Ihnen beachtet werden. Nur ein Gericht kann über die Gewährung des alleinigen Sorgerechtes entscheiden, während sich ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren auch beim Jugendamt beurkunden läßt.

Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen.

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·  Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt?

Bei nicht verheirateten Paaren hat zunächst immer die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Es ist jedoch möglich das Sorgerecht mit dem unverheirateten Partner zu teilen., das heißt ein gemeinsames Sorgerecht zu haben. Dazu müssen Sie beim Jugendamt (kostenlos) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) eine Sorgeerklärung öffentlich beurkunden lassen. Diese Sorgeerklärung hat nichts mit der Anerkennung der Vaterschaft zu tun. Ein gemeinsames Sorgerecht besteht nur nach Abgabe dieser öffentlichen Sorgeerklärung.

Trennen sich die Partner später, so gilt in diesem Fall dasselbe wie bei verheirateten Paaren. Es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht, das alleinige Sorgerecht kann nur auf Antrag übertragen werden.

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·  Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?

Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, wird das Gericht in einem solchen Fall das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen. Das bedeutet, daß das Gericht zunächst einmal nachprüft, was für das Kind das Beste ist. Das Jugendamt wird eingeschaltet und führt ein Gespräch mit allen Beteiligten, je nach Alter des Kindes wird also auch das Kind selbst befragt. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungnahme an das Gericht ab, die oft sogar einen Vorschlag enthält. Ist das Kind alt genug, um selbst eigene Wünsche äußern zu können, wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß das Sorgerecht auf andere Personen übertragen wird. Dies kann Ihr neuer Lebensgefährte oder Ehepartner sein, aber oft auch Ihre Eltern oder Geschwister. Sofern diese Personen Bezugspersonen für das Kind sind und diese sich seit Jahren intensiv mit der Betreuung des Kindes befasst haben, dann bietet sich diese Möglichkeit vorrangig an.

Wollen Sie unbedingt ausschließen, daß Ihr Kind im Falle Ihres Todes zu Ihrem früheren Partner kommt, oder aber eine bestimmte Person benennen, die nach Ihrem Tod das Sorgerecht erhalten soll, so können Sie eine testamentarische Verfügung über den Verbleib de Kindes nach Ihrem Tod treffen. Eine solche testamentarische Verfügung ist prinzipiell nichts anders als ein Testament.

Eine testamentarische Verfügung kann genau wie ein Testament selbst relativ formlos erfolgen. Sie benötigen dazu weder einen Anwalt, noch einen Notar. Die testamentarische Verfügung muß auf jeden Fall von Hand geschrieben sein, verwenden Sie also auf keinen Fall eine Schreibmaschine oder einen PC. Am Ende des Textes muß der Ort, das Datum und Ihre Unterschrift stehen. Sie müssen ihren letzten Willen unmißverständlich und für das Gericht nachvollziehbar niederschreiben und begründen. Sie sollten den Text deshalb lieber etwas ausführlicher schreiben. Wichtig ist auch, daß die testamentarische Verfügung vollständig ist, also später nicht eine Seite fehlt. Bewahren Sie es deshalb am besten in einem verschlossenen Briefumschlag mit der deutliche Aufschrift Testament auf. Sie müssen das Testament zwar nicht unbedingt bei einem Anwalt oder bei Gericht hinterlegen, sollten aber sicher gehen, daß es im Falle Ihres Todes gefunden wird. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie es deshalb sicherheitshalber bei einer zuverlässigen Person, oder sogar beim Amtsgericht hinterlegen. Nur wenn das Testament gefunden wird, kann es auch befolgt werden.

Sie können jederzeit eine neue testamentarische Verfügung schreiben, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben. Genauso ist es jederzeit möglich diese testamentarische Verfügung zu widerrufen, ohne eine neue Verfügung zu treffen. In diesem Fall gilt dann wieder die reguläre Gesetzeslage.

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·  Brauche ich einen Anwalt zur Beantragung des alleinigen Sorgerechtes?

Nicht unbedingt! Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen

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