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FAQ (häufig gestellte Fragen)



Kategorie: FAQ-Index -> Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung -> Scheidungsfolgenvereinbarung

Frage
·  Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
·  Brauche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
·  Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt werden?
·  Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Antwort
·  Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung ist im Prinzip nichts anderes als ein Ehevertrag, der bei der Trennung oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens aufgesetzt wird und die konkreten Folgen der Scheidung regelt. In jedem Fall müssen folgende Punkte geregelt sein:


Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden.
Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein.

Oft wird eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Anwalt Ihres Ehepartners ausgearbeitet. Lassen Sie sich in diesem Fall jeden Punkt ausführlich erklären und lassen sich nicht drängen. Sie sollten sich vor dem Termin beim Anwalt einen Entwurf der Scheidungsfolgevereinbarung zusenden lassen und diesen in Ruhe durchlesen. Bedenken Sie, daß der Anwalt Ihres Ehepartners natürlich die Interessen seines Mandanten vertritt. Dies sind aber nicht Ihre Interessen. Es ist daher ratsam sich selbst durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Zumindest aber sollten Sie im Hinblick auf die Bedeutung für Ihre Zukunft die vorgelegte Scheidungsfolgevereinbarung durch einen Anwalt überprüfen lassen.

Die Scheidungsfolgevereinbarung muß entweder von einem Notar beurkundet werden oder Sie können diiese beim Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen lassen. Diese letztere Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn sich beide Ehepartner durch Anwälte vertreten lassen.

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·  Brauche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wenn Sie noch keine drei Jahre lang getrennt leben und sich scheiden lassen wollen, brauchen Sie auf jeden Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Sind Sie sich über alle innerhalb einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regelnden Punkte einig, dann sollten Sie diese Einigung von einem Anwalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten lassen.
Können Sie sich in einem oder mehreren Punkten nicht einigen, müssen Sie Klage bei Gericht einreichen und den Richter entscheiden lassen. Sie riskieren ansonsten nicht nur, daß Sie nicht geschieden werden können, sondern auch die Prozesskostenhilfe für ein späteres Klageverfahren.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte bereits bei der Trennung vereinbart werden, wenn der andere Ehepartner vermögend ist. So wird bereits bei der Trennung die Aufteilung des Vermögens geregelt.

Wollen Sie sich zunächst erst einmal nicht scheiden lassen, sondern lediglich getrennt leben, ist ebenfalls eine Scheidungsfolgenvereinbarung empfehlenswert. Das gesamte Vermögen, daß Sie nach der Trennung hinzugewinnen, einschließlich des Versorgungsausgleiches müssen Sie im Falle einer späteren Scheidung mit dem Noch Ehepartner teilen, da die Ehezeit weiterläuft, bis einer der Partner irgendwann einmal die Scheidung einreicht. Diese Folgen können Sie durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden.

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·  Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt werden?

Da es sich bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Prinzip um einen Ehevertrag handelt, kann somit auch alles durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

Wenn Sie noch keine 3 Jahre getrennt leben, müssen Sie sich mindestens über die folgenden Punkte einigen:


Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden.
Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein.

Meistens wird zusätzlich auch der Güterstand geregelt. Es wird Gütertrennung vereinbart und der etwaig bis dahin angefallene Zugewinn ausgeglichen.

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·  Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten sind abhängig vom Vermögen, über das in diesem Vertrag eine Regelung getroffen wird. Sie richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung und sind streitwertabhängig. Ist das Vermögen also gering, sind auch die Gebühren niedriger. Bei einem hohen Vermögen können Sie alternativ mit dem Anwalt oder Notar ein festes Honorar vereinbaren.

Lassen Sie sich lediglich einmal beraten, so wird eine Erstattungsgebühr in Höhe von maximal 180 Euro zzgl Mehrwertsteuer fällig. Falls Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung später durch den beratenden Anwalt aufsetzen lassen, werden die bereits erhobenen Beratungsgebühren mit den dann anfallenden Gebühren verrechnet.
Wenn Sie über kein eigenes Einkommen, oder nur ein geringes Einkommen verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann entstehen für Sie keine Kosten, weder für die Beratung, noch für die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muß nicht von einem Notar beurkundet werden, sondern kann im Scheidungstermin protokolliert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß sich jeder der Ehepartner durch einen eigenen Anwalt vertreten läßt. Dann fallen auch keine Notarkosten an.

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